1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse mit:
SHK Commerce
Einzelunternehmen
Inhaberin: Sidney Koch
Parkstrasse 16
9430 St. Margrethen
Schweiz
E-Mail: info@shk-commerce.ch
Telefon: +41 78 624 13 20
Website: www.shk-commerce.ch
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von SHK Commerce, insbesondere:
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites
- Erstellung und Einrichtung von Onlineshops
- Logoentwicklung, Branding und Werbedesign
- Content-Erstellung, Werbevideos und Videoproduktionen
- Hosting und technische Verwaltung
- Wartung, Support und laufende Betreuung
- Individuell vereinbarte Zusatzleistungen
1.3 Vertragsgrundlagen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag.
Individuell vereinbarte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Ergänzend gelten die anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Rechts.
1.4 Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und gelten, wenn sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Offerten
Offerten von SHK Commerce sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Sie enthalten die vorgesehenen Leistungen, Preise und gegebenenfalls weitere projektspezifische Vereinbarungen.
Leistungen ausserhalb des ausdrücklich vereinbarten Umfangs sind nicht Bestandteil des Auftrags.
2.2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte oder eine andere gegenseitige Vereinbarung zustande.
Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
2.3 Projektbeginn
Bei Projekten mit vereinbarter Anzahlung beginnt die Umsetzung grundsätzlich nach deren Eingang sowie nach Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
2.4 Angaben auf der Website
Angaben auf der Website von SHK Commerce, insbesondere Preise, Leistungsbeschreibungen und Antworten des KI-Assistenten, dienen der allgemeinen Information und sind unverbindlich.
Massgebend sind die Offerte, die Auftragsbestätigung beziehungsweise der Betreuungsvertrag sowie diese AGB.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Es gelten die vereinbarten Preise gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung.
Leistungen können zum Festpreis oder nach effektivem Zeitaufwand verrechnet werden.
Der reguläre Stundenansatz von SHK Commerce beträgt CHF 85.–, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
SHK Commerce ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Entsprechend wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3.2 Anzahlungen
Bei grösseren Projekten wird grundsätzlich eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Projektpreises bei Auftragserteilung fällig, sofern dies in der Offerte vorgesehen ist.
Die verbleibenden 50 % werden nach vertragsgemässer Fertigstellung und Abnahme beziehungsweise gemäss dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt.
3.3 Kleinaufträge
Kleinere Aufträge werden grundsätzlich nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt zum vereinbarten Festpreis oder nach effektivem Zeitaufwand.
3.4 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.5 Zahlungsverzug
Bei ausbleibender Zahlung erhält der Kunde grundsätzlich eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer zusätzlichen Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen.
Ab der zweiten Zahlungserinnerung kann SHK Commerce eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung verrechnen.
Ab Eintritt des gesetzlichen Zahlungsverzugs kann SHK Commerce Verzugszinsen von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR verlangen.
Bei weiterhin ausstehenden Zahlungen kann SHK Commerce nach vorgängiger Ankündigung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen weitere Arbeiten vorübergehend aussetzen und fällige Forderungen auf rechtlichem Weg geltend machen.
Bei Betreuungsabonnements kann SHK Commerce nach erfolgloser Mahnung und vorgängiger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen die im Abonnement enthaltenen Leistungen, einschliesslich des Hostings, vorübergehend einschränken oder aussetzen, bis die fälligen Beträge bezahlt sind.
Gesetzliche Rechte und Pflichten bezüglich bereits laufender Dienstleistungen bleiben vorbehalten.
3.6 Zusatzarbeiten
Leistungen ausserhalb des vereinbarten Auftragsumfangs werden vor der Durchführung mit dem Kunden besprochen.
Der Kunde wird über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert und erteilt seine Zustimmung, bevor kostenpflichtige Zusatzarbeiten ausgeführt werden.
3.7 Dritt- und Fremdkosten
Kosten für Domains, Hosting, Softwarelizenzen, externe Dienstleister, Druckerzeugnisse, Materialien und andere Drittleistungen sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich festgelegt wurde.
Andernfalls werden sie vorab mit dem Kunden abgestimmt und separat verrechnet.
4. Projektablauf und Mitwirkung
4.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt SHK Commerce sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Angaben, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
4.2 Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
Entstehen Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, verspäteter Rückmeldungen oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände, können sich vereinbarte Projekttermine angemessen verschieben.
SHK Commerce informiert den Kunden über wesentliche Auswirkungen auf den Projektablauf.
4.3 Entwürfe und Korrekturen
Die Anzahl und der Umfang der enthaltenen Korrekturen richten sich nach der jeweiligen Offerte oder dem gebuchten Betreuungsabonnement.
Zusätzliche Korrekturen oder Änderungswünsche ausserhalb des vereinbarten Umfangs können separat verrechnet werden.
Die entsprechenden Kosten werden vorab besprochen und vom Kunden freigegeben.
4.4 Änderungen des Projektumfangs
Wesentliche Änderungen an bereits vereinbarten Leistungen können zusätzliche Kosten oder Anpassungen des Zeitplans verursachen.
Diese werden vor der Umsetzung gemeinsam abgestimmt.
4.5 Freigaben
Freigaben erfolgen grundsätzlich in dokumentierbarer Textform, insbesondere per E-Mail.
Mündliche Absprachen können anschliessend in Textform bestätigt werden.
5. Projektabnahme und Veröffentlichung
5.1 Fertigstellung
Nach Fertigstellung stellt SHK Commerce dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse zur Prüfung bereit.
Dies kann bei digitalen Projekten beispielsweise über eine Vorschau- oder Testumgebung erfolgen.
5.2 Prüfung
Der Kunde wird gebeten, die bereitgestellten Ergebnisse innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und eine Rückmeldung zu erteilen.
Diese organisatorische Rückmeldefrist schränkt die gesetzlichen Prüfungs-, Rüge- und Gewährleistungsrechte nicht ein.
5.3 Abnahme
Die Abnahme kann durch ausdrückliche Freigabe erfolgen. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung und Genehmigung von Arbeitsergebnissen.
5.4 Veröffentlichung
Die öffentliche Veröffentlichung einer Website oder eines Onlineshops erfolgt grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
Die Freigabe erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail.
Die Projektabnahme und die öffentliche Veröffentlichung gelten als separate Vorgänge.
5.5 Verzögerte Veröffentlichung
Verzögert sich die Veröffentlichung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung für bereits vertragsgemäss fertiggestellte und abgenommene Leistungen geschuldet.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
6. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
6.1 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Der Umfang der Rechte richtet sich nach der jeweiligen Offerte und den individuell getroffenen Vereinbarungen.
6.2 Logos und Werbedesign
Bei Designaufträgen erhält der Kunde die vereinbarten fertigen Dateien in den festgelegten Dateiformaten.
Bearbeitbare Original- und Projektdateien, beispielsweise aus Adobe Illustrator, Photoshop oder Canva, sind nur Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 Websites und Onlineshops
Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Rechte zur Nutzung der erstellten Website beziehungsweise des Onlineshops.
Bei einer Projektübergabe werden die vereinbarten Dateien, Inhalte und Zugänge bereitgestellt, soweit diese technisch und rechtlich übertragbar sind.
6.4 Eigene Komponenten und Drittanbieter
Wiederverwendbare Entwicklungskomponenten, interne Werkzeuge, nicht ausdrücklich übertragene Vorlagen und sonstige geschützte Bestandteile von SHK Commerce bleiben von einer weitergehenden Rechteübertragung ausgenommen, soweit dies wirksam vereinbart wurde.
Für Software, Plugins, Schriftarten, Stockmaterial und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
6.5 Inhalte des Kunden
An vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Marken und Materialien verbleiben die entsprechenden Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde stellt sicher, dass er zur vereinbarten Verwendung dieser Materialien berechtigt ist.
6.6 Unbezahlte Leistungen
Bis zur vollständigen Bezahlung werden Nutzungsrechte nur im ausdrücklich vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Umfang eingeräumt.
Zwingende gesetzliche Rechte und bereits wirksam übertragene Rechte bleiben vorbehalten.
7. Projektübergabe und Verwaltung
7.1 Projekte mit Betreuungsabonnement
Bei Abschluss eines Betreuungsabonnements übernimmt SHK Commerce die vereinbarte technische Verwaltung und laufende Betreuung.
Hierzu erhält beziehungsweise behält SHK Commerce die erforderlichen Zugriffs- und Administrationsberechtigungen.
Die vereinbarten Rechte des Kunden an seinen Arbeitsergebnissen und Inhalten bleiben davon unberührt.
7.2 Projekte ohne Betreuungsabonnement
Wird kein Betreuungsabonnement abgeschlossen, erfolgt nach vertragsgemässer Fertigstellung und vollständiger Bezahlung die vereinbarte Projektübergabe.
Der Kunde erhält die zur eigenständigen Verwaltung erforderlichen vereinbarten Dateien, Informationen und Zugangsberechtigungen.
Nach abgeschlossener Übergabe werden nicht mehr benötigte administrative Zugriffsrechte von SHK Commerce grundsätzlich aufgehoben.
7.3 Verantwortung nach Übergabe
Nach vollständiger Übergabe liegt die weitere Verwaltung und Wartung grundsätzlich beim Kunden beziehungsweise bei den von ihm beauftragten Dienstleistern, soweit keine abweichenden Vereinbarungen oder gesetzlichen Pflichten bestehen.
7.4 Spätere Änderungsaufträge
Auch nach einer abgeschlossenen Projektübergabe kann der Kunde SHK Commerce erneut beauftragen.
Der erforderliche Aufwand wird nach dem vereinbarten Stundenansatz abgerechnet.
Dazu können insbesondere die erneute Einrichtung von Zugängen, technische Prüfungen sowie die Einarbeitung in zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen gehören.
Die Kosten werden vor der Umsetzung besprochen und freigegeben.
8. Hosting, Domains und technische Wartung
8.1 Hosting
Die Betreuungsabonnements von SHK Commerce beinhalten grundsätzlich die Bereitstellung beziehungsweise Organisation des Hostings im vereinbarten Umfang.
Die technische Umsetzung richtet sich nach der eingesetzten Plattform, den benötigten Ressourcen und den individuellen Projektanforderungen.
8.2 Besondere Hostinganforderungen
Bei erhöhtem Ressourcenbedarf, besonderen technischen Anforderungen oder kostenpflichtigen Zusatzdiensten können abweichende Hostingpreise und Leistungen vereinbart werden.
Diese werden vor Vertragsabschluss beziehungsweise vor der kostenpflichtigen Erweiterung mitgeteilt.
8.3 Umfangreiche Onlineshops
Für umfangreiche Onlineshops ist grundsätzlich mindestens das Plus-Abonnement erforderlich, sofern Hosting und laufende Betreuung durch SHK Commerce übernommen werden.
Abhängig von Produktanzahl, Besucheraufkommen, Funktionen und technischen Integrationen können zusätzliche oder individuell vereinbarte Kosten entstehen.
8.4 Domains
Registrierung, Verlängerung, Verwaltung und Kosten von Domains werden individuell vereinbart.
Soweit möglich und zweckmässig, wird der Kunde als Domaininhaber geführt.
8.5 Technische Updates
SHK Commerce führt im Rahmen der vereinbarten Leistungen regelmässige technische Updates durch.
Die Häufigkeit richtet sich nach Sicherheitsrelevanz, technischem Bedarf und den Möglichkeiten der jeweiligen Plattform.
Umfangreiche Systemänderungen oder Erweiterungen, die nicht zur geschuldeten regulären Wartung gehören, werden vorab besprochen und gegebenenfalls separat verrechnet.
8.6 Datensicherungen
SHK Commerce sorgt im vereinbarten Umfang für die Einrichtung beziehungsweise Kontrolle regelmässiger Datensicherungen.
Art, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dem jeweiligen Hosting-System und den vereinbarten Leistungen.
Eine tägliche Datensicherung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.7 Wiederherstellung
Bei technischen Problemen oder Datenverlust unterstützt SHK Commerce im Rahmen der vereinbarten Verpflichtungen bei der Wiederherstellung verfügbarer Datensicherungen.
Eine vollständige Wiederherstellung sämtlicher Daten zu jedem beliebigen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden.
Umfangreiche zusätzliche Wiederherstellungsarbeiten können, soweit sie nicht bereits geschuldet sind, nach vorheriger Vereinbarung separat verrechnet werden.
8.8 Sicherheit und Verfügbarkeit
SHK Commerce setzt im Rahmen der vereinbarten Leistungen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein.
Eine vollständige Sicherheit gegenüber allen technischen Störungen, Cyberangriffen oder Ausfällen kann nicht garantiert werden.
Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.
9. Betreuungsabonnements
9.1 Allgemeines
SHK Commerce bietet die Betreuungsabonnements Basis, Plus und Komplett an.
Sie dienen der technischen Wartung, Verwaltung und laufenden Betreuung von Websites und Onlineshops.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Abonnement und den individuellen Vereinbarungen.
9.2 Basis-Abonnement
Der reguläre Monatspreis beträgt CHF 49.–.
Das Basis-Abonnement beinhaltet grundsätzlich:
- Hosting gemäss vereinbartem Umfang
- Regelmässige technische Updates
- Datensicherungen gemäss Hosting-System
- Sicherheits- und Verfügbarkeitskontrollen
- Support per E-Mail gemäss den vereinbarten Supportbedingungen
Allgemeine Änderungsstunden sind nicht enthalten.
9.3 Plus-Abonnement
Der reguläre Monatspreis beträgt CHF 149.–.
Das Plus-Abonnement beinhaltet:
- Sämtliche vereinbarten Leistungen des Basis-Abonnements
- Eine Stunde Änderungen und Support pro Abrechnungsmonat
- Einen monatlichen Bericht über die betreuten Systeme und erbrachten Wartungsleistungen
- Bevorzugte Bearbeitung von Support- und Änderungsanfragen gemäss Ziffer 10.3
9.4 Komplett-Abonnement
Der reguläre Monatspreis beträgt CHF 249.–.
Das Komplett-Abonnement beinhaltet:
- Sämtliche vereinbarten Leistungen des Plus-Abonnements
- Insgesamt zwei Stunden Änderungen und Support pro Abrechnungsmonat
- Priorisierte Bearbeitung von Support- und Änderungsanfragen gemäss Ziffer 10.3
- 15 % Rabatt auf rabattberechtigte Zusatzleistungen von SHK Commerce
Die zwei enthaltenen Stunden ersetzen das einstündige Kontingent des Plus-Abonnements und werden nicht zusätzlich dazu gewährt.
9.5 Individuelle Anpassungen
Die Abonnements bilden die Grundlage für die laufende Zusammenarbeit.
Je nach Projekt können zusätzliche, abweichende oder individuell kombinierte Leistungen vereinbart werden.
Art, Umfang und Vergütung werden in der jeweiligen Offerte oder Vertragsbestätigung festgelegt.
10. Support und Betreuungsstunden
10.1 Supportanfragen
Supportanfragen können jederzeit per E-Mail eingereicht werden.
SHK Commerce ist grundsätzlich flexibel erreichbar und bemüht sich um eine erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Diese Frist stellt keine garantierte vollständige Problemlösung innerhalb dieses Zeitraums dar.
10.2 Abwesenheiten
Geplante Betriebsferien oder vorübergehende Abwesenheiten werden rechtzeitig angekündigt.
Während angekündigter Abwesenheiten können abweichende Reaktionszeiten gelten.
Soweit für vereinbarte Hosting- oder Sicherheitsleistungen erforderlich, werden angemessene Vorkehrungen für deren Fortführung getroffen.
10.3 Bearbeitungsreihenfolge
Anfragen werden grundsätzlich nach Dringlichkeit und tatsächlichem Arbeitsaufwand bearbeitet.
Bei vergleichbarer Dringlichkeit werden Anfragen aus dem Plus-Abonnement bevorzugt und Anfragen aus dem Komplett-Abonnement priorisiert behandelt.
Sicherheitsrelevante Störungen werden unabhängig vom gewählten Abonnement vorrangig behandelt.
Mit der bevorzugten oder priorisierten Bearbeitung ist keine garantierte Reaktions- oder Lösungszeit verbunden.
10.4 Anrechnung der Betreuungsstunden
Die monatlich enthaltenen Betreuungsstunden werden vorrangig für die vereinbarten Änderungs- und Supportleistungen eingesetzt.
Dazu können beispielsweise Inhaltsanpassungen, kleinere technische Änderungen und sonstige vereinbarte Betreuungsarbeiten gehören.
Leistungen, die bereits durch die technischen Grundfunktionen des Abonnements abgegolten sind, werden nicht nochmals auf das Änderungsstundenkontingent angerechnet.
10.5 Ausschöpfung des Stundenkontingents
Nach Ausschöpfung der enthaltenen Betreuungsstunden werden weitere Arbeiten zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet.
Vor der Ausführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten wird der Kunde informiert und erteilt seine Zustimmung.
10.6 Nicht genutzte Stunden
Nicht genutzte Betreuungsstunden verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
Eine Übertragung auf Folgemonate oder Auszahlung ist ausgeschlossen.
11. Zusatzleistungen und Rabatte
11.1 Zusatzleistungen
Leistungen ausserhalb des vereinbarten Abonnementumfangs werden separat vereinbart und vergütet.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Zusätzliche Änderungsarbeiten
- Neue Funktionen und Erweiterungen
- Umfangreiche Designanpassungen
- Produktpflege und Shopverwaltung
- Newsletter
- Social-Media-Inhalte
- Video- und Contentproduktionen
11.2 Zusatzmodule
Wiederkehrende Zusatzleistungen können als monatliche Erweiterungen eines bestehenden Abonnements vereinbart werden.
Leistungsumfang und Vergütung werden individuell festgelegt.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für Zusatzmodule dieselben Laufzeit- und Kündigungsbedingungen wie für das Hauptabonnement.
11.3 Rabatt im Komplett-Abonnement
Kunden mit aktivem Komplett-Abonnement erhalten 15 % Rabatt auf regulär verrechnete Eigenleistungen von SHK Commerce, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Rabatt gilt nicht für:
- Hosting und Domains
- Softwarelizenzen
- Material- und Druckkosten
- Externe Dienstleister und Fremdleistungen
- Bereits rabattierte Preise
- Individuell vereinbarte Sonderkonditionen
11.4 Zusatzkosten
Zusätzliche Leistungen und Kosten werden vor der kostenpflichtigen Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
12. Vertragslaufzeiten und Kündigung
12.1 Monatsabonnements
Monatliche Betreuungsabonnements werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und monatlich im Voraus abgerechnet.
Sie können ordentlich mit einer Frist von 30 Kalendertagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
12.2 Jahresabonnements
Bei jährlicher Zahlung erhält der Kunde zwölf Monate Betreuung zum Preis von elf regulären Monatsbeiträgen.
Der Jahresbetrag wird zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode im Voraus fällig.
12.3 Automatische Verlängerung
Das Jahresabonnement verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern es nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode ordentlich gekündigt wird.
Die automatische Verlängerung und die Kündigungsfrist werden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt.
12.4 Kündigungsform
Kündigungen können per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
SHK Commerce bestätigt den Eingang und das vorgesehene Vertragsende in Textform.
12.5 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unabhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten bestehen.
Bei einer wirksamen vorzeitigen Beendigung erfolgt eine nachvollziehbare Schlussabrechnung unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, wirksam vereinbarter Kosten, allfälliger gesetzlicher Ansprüche und geleisteter Vorauszahlungen.
Ein sich daraus ergebendes Kundenguthaben wird zurückerstattet.
12.6 Beendigung von Zusatzmodulen
Regelmässige Zusatzmodule enden grundsätzlich mit dem Hauptabonnement, sofern keine andere wirksame Vereinbarung besteht.
13. Hosting und Übergabe bei Vertragsende
13.1 Ende des Hostings
Mit der Beendigung eines Betreuungsabonnements endet grundsätzlich auch das darin enthaltene Hosting zum vereinbarten Vertragsende, sofern keine separate Hostingvereinbarung besteht.
Die weitere technische Lösung wird rechtzeitig mit dem Kunden geklärt.
13.2 Projektübergabe
Die vereinbarten Projektbestandteile, Kundendaten und erforderlichen Zugänge werden entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen übergeben beziehungsweise zugänglich gemacht.
Die Übergabe erfolgt unter Berücksichtigung der eingesetzten Infrastruktur und der technischen Übertragbarkeit.
13.3 Technische Migration
Eine Migration zu einem anderen Hosting-Anbieter oder einer anderen Plattform kann zusätzlichen Aufwand verursachen.
Leistungen, die über die gesetzlich oder vertraglich geschuldete Herausgabe und Übergabe hinausgehen, werden nach vorgängiger Vereinbarung separat verrechnet.
13.4 Zugriffsrechte
Nach Abschluss der Übergabe werden die für SHK Commerce nicht mehr erforderlichen administrativen Zugriffsberechtigungen aufgehoben.
13.5 Daten und Sicherungen
Nach Vertragsende werden Kundendaten und Sicherungen nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Vertragsabwicklung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere zulässige Zwecke erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende dauerhafte Datensicherung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Gewährleistung und Mängelbehebung
14.1 Vertragsgemässe Leistung
SHK Commerce verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und entsprechend den vertraglich festgelegten Anforderungen zu erbringen.
14.2 Mängel
Liegt ein von SHK Commerce zu verantwortender Mangel an einer geschuldeten Leistung vor, gelten die gesetzlichen und vertraglich wirksam vereinbarten Gewährleistungsrechte.
Soweit eine unentgeltliche Nachbesserung geschuldet ist, erfolgt diese ohne zusätzliche Verrechnung.
14.3 Änderungswünsche
Zusätzliche Funktionen, neue Anforderungen oder gestalterische Änderungswünsche ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht allein deshalb als Mängel, weil der Kunde eine andere Ausführung bevorzugt.
Diese Arbeiten können nach vorheriger Vereinbarung separat verrechnet werden.
14.4 Nachträgliche Eingriffe
Bei Problemen, die nach der Übergabe durch Änderungen des Kunden, anderer Dienstleister oder externer Systeme entstehen, wird die Verantwortlichkeit im Einzelfall anhand der Ursache, des vereinbarten Leistungsumfangs und der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.
14.5 Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Prüfungs-, Rüge- und Verjährungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
15. Haftung und Verantwortlichkeiten
15.1 Sorgfalt
SHK Commerce erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen geschäftsüblichen Sorgfalt.
15.2 Haftungsumfang
SHK Commerce haftet für Schäden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt bestehen.
15.3 Externe Dienste
SHK Commerce kann externe Hosting-Anbieter, Softwarelösungen, Plattformen, Plugins und weitere technische Dienstleister einsetzen.
Für Ereignisse ausserhalb des eigenen Verantwortungsbereichs besteht keine darüber hinausgehende Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Eigene vertragliche Pflichten und gesetzliche Verantwortlichkeiten von SHK Commerce bleiben unberührt.
15.4 Kundenseitige Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstige Materialien rechtmässig genutzt werden dürfen.
SHK Commerce darf grundsätzlich auf die Berechtigung des Kunden vertrauen, solange keine konkreten Hinweise auf eine Rechtsverletzung bestehen.
15.5 Rechtliche Anforderungen
Eine umfassende juristische Prüfung der geschäftlichen Tätigkeit, der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder branchenspezifischer Vorschriften ist nicht automatisch Bestandteil der Dienstleistungen.
Sie bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Gesetzlich begründete eigene Verantwortlichkeiten und ausdrücklich übernommene Prüfpflichten von SHK Commerce bleiben bestehen.
15.6 Keine wirtschaftliche Erfolgsgarantie
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt SHK Commerce keine Garantie für bestimmte Umsatzsteigerungen, Besucherzahlen, Suchmaschinenplatzierungen, Reichweiten oder andere wirtschaftliche Ergebnisse.
16. Externe Dienstleister
16.1 Beizug externer Spezialisten
SHK Commerce darf zur Erfüllung vereinbarter Leistungen geeignete externe Spezialisten oder Dienstleister beiziehen.
Dazu können insbesondere Videografen, technische Fachpersonen, Druckdienstleister und weitere Projektpartner gehören.
16.2 Vertragspartner
SHK Commerce bleibt gegenüber dem Kunden der zentrale Vertragspartner und trägt die Verantwortung für die eigenen vertraglich geschuldeten Leistungen sowie für beigezogene Hilfspersonen nach Massgabe des anwendbaren Rechts.
16.3 Offerten und Rechnungen
Offerten und Rechnungen werden grundsätzlich ausschliesslich durch SHK Commerce erstellt und ausgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16.4 Vertraulichkeit und Datenschutz
Externe Dienstleister werden nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang in die Leistungserbringung einbezogen.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen behandelt.
17. Referenzen und Eigenwerbung
17.1 Verwendung von Kundenprojekten
SHK Commerce verwendet abgeschlossene Kundenprojekte nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Kunden als Referenz.
Dies umfasst insbesondere Logos, Screenshots, Bilder, Videos und Projektbeschreibungen auf der Website, in sozialen Medien oder in anderen Werbemitteln.
17.2 Umfang der Zustimmung
Der Umfang der Verwendung richtet sich nach der jeweiligen Zustimmung und den anwendbaren Rechten Dritter.
18. Vertraulichkeit und Datenschutz
18.1 Vertraulichkeit
SHK Commerce behandelt vertrauliche geschäftliche Informationen und nicht öffentliche Unterlagen des Kunden mit der erforderlichen Sorgfalt.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich, vom Kunden genehmigt oder gesetzlich zulässig ist.
18.2 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung.
Bei Dienstleistungen, in deren Rahmen SHK Commerce Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet, werden erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen gesondert getroffen.
18.3 Datenschutzinformationen
Ergänzende Informationen zur Datenbearbeitung durch SHK Commerce sind in der Datenschutzerklärung unter www.shk-commerce.ch/datenschutz abrufbar.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen der AGB
SHK Commerce kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit diese wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
19.2 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften fortbestehen kann.
19.3 Anwendbares Recht
Für Vertragsverhältnisse mit SHK Commerce gilt schweizerisches Recht, vorbehaltlich zwingend anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.
19.4 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, sind für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit SHK Commerce die zuständigen Gerichte am Geschäftssitz in St. Margrethen, Kanton St. Gallen, zuständig.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.